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Impressum

Quaesta Capital GmbH
Schumannstr. 41
60325 Frankfurt am Main

Telefon: + 49 (0) 69 - 795 8888 0
Web: www.quaestacapital.de
E-Mail: siehe Kontakt

Geschäftsführer:
Christian Graf von Strachwitz

 

Registergericht:
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52706

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Steuernummer:
4724170023

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE218321786

 

Haftungsausschluss

 

1. Inhalt des Onlineangebotes 

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. 

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2. Verweise und Links 

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3. Datenschutz 

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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses 

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. 

 

 

Institutsvergütungsverordnung (gemäß § 7 InstitutsVergV)

Quaesta Capital GmbH („Quaesta Capital“) hat als Institut die Regelungen zum Vergütungssystem nach der Maßgabe des §7 InstitutsVergV offenzulegen. Quaesta Capital ist dabei aufgrund ihrer Größe und des betriebenen Geschäfts als „nicht bedeutendes Institut” im Sinne der Verordnung einzustufen, da die Bilanzsumme EUR 10 Milliarden klar unterschreitet. Geschäftspolitik, Unternehmensorganisation und Dienstleistungsangebot von Quaesta Capital sind nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Transparenz und Solidität ausgerichtet und sollen langfristige Unternehmensstabilität sichern. Gemäß §3 Abs. 9 InstitutsVergV werden Mitarbeiter schriftlich über die Ausgestaltung der für die maßgeblichen Vergütungssysteme in Kenntnis gesetzt, wobei E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt.

 

Das Vergütungssystem

Quaesta Capital kombiniert bei der Vergütung ihrer Geschäftsführer und Mitarbeiter feste Vergütungskomponenten mit variablen (erfolgsabhängigen) Zahlungen. Die Vergütungskomponenten der Geschäftsführer werden, aufgrund eines nicht erforderlichen und daher nicht implementierten Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 3 Abs. 1 InstitutsVergV), durch die Geschäftsleitung festgelegt. Die Vergütung der Mitarbeiter legt ebenfalls die Geschäftsführung der Quaesta Capital fest. Im Vordergrund der Vergütung steht das Bestreben um eine einvernehmliche, faire Vergütung die mit dem jeweiligen Mitarbeiter in einem oder mehreren Gesprächen vermittelt wird. Aufgrund der Betriebsgröße sind einvernehmliche Vergütungen nicht nur wünschenswert, sondern essentiell um eine nachhaltig positive und konstruktive Arbeitsatmosphäre langfristig zu sichern.

 

Grundprinzipien

  • Die Gesamtvergütung ist an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet und ist sowohl im internen als auch externen Vergleich angemessen.

  • Zur Festlegung der variablen Vergütung wird dabei insbesondere Prozess des „Quaesta Dialogs“ zur Bewertung der Mitarbeiter und Geschäftsführung zu Grunde gelegt.

  • Das Vergütungssystem reflektiert nicht nur die vergangen und somit erbrachten Leistungen wider sondern kann ebenso vorausschauend besonderen Belastungen, Anforderungen oder Verantwortungen gemäß betrachtet und eingesetzt werden.

  • Im Gesamtkontext setzt das Vergütungssystem keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken.

Feste Vergütungskomponenten

Die festen Vergütungskomponenten stellen den Großteil der Vergütung dar. Sie sind so bemessen, dass sie für die Angestellten von Quaesta Capital einen für die persönliche Bedarfsplanung ausreichende und belastbare Vergütung darstellen. Hierdurch ist eine signifikante Abhängigkeit von variablen Vergütungskomponenten ausgeschlossen. Bestandteile der fixen Vergütungskomponenten sind insbesondere das monatliche Fixgehalt, sowie können zum Teil auch die Bereitstellung eines Mobil Telefons beinhalten. Garantierte feste Zahlungszusagen, die über 1 Jahr hinausgehen, bestehen nicht.

 

Variable Vergütungskomponenten

Die festen Vergütungskomponenten können bei Mitarbeitern durch erfolgsabhängige, variable Zahlungen ergänzt werden. Die Bemessung der variablen Vergütungskomponente bemisst sich sowohl am individuellen Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der im Prozess des „Quaesta Dialogs“ festgelegt wird. In wenigen Fällen können auch individuelle variable Vergütungsvereinbarungen bestehen. Die variable Vergütung berücksichtigt u.a. folgende Faktoren:

  • Tatsächliche Leistung, Engagement und holistischer Arbeitsansatz für die Unternehmung

  • Qualifikation bzw. Bildungs- und Ausbildungsstand des jeweiligen Mitarbeiters

  • Soziale Komponenten wie Familienstand etc.

    Art und Umfang der anvertrauten Tätigkeiten, insbesondere Verantwortung und Bedeutung im Geschäftsmodell von Quaesta Capital

  • Leistungskomponenten bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz bzw. -erfolg

Das Vergütungssystem wird durch die Geschäftsleitung zumindest einmal jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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